Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine an Schulen in der Stadt und im Landkreis Landshut für Schuljahr 2024/25
1. Grundsätzliches
Die Brückenklassen wurden zum Ende des Schuljahres 23/24 eingestellt. Als weiterführende Maßnahme gilt:
- Aufnahme in die Regelklassen der Pflichtschulen (Grund- und Mittelschule des Wohnortsprengels)
- Zuweisung durch die Steuerungsgruppe in eine schulartübergreifende Deutschklasse 5/6.