Schulartunabhängige Deutschklassen der Jgst. 5 und 6 im Schuljahr 2026/27

1. Allgemeine Informationen

Gemäß dem Beschluss des Staatministeriums für Unterricht und Kultus werden im Schuljahr 2026/27 schulartunabhängige Deutschklassen der Jgst. 5 und 6 für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die erst neu oder vor kurzem nach Deutschland zugezogen sind UND auf Grund zu geringer Deutschkenntnisse dem Unterricht der Regelklassen nicht folgen können.

Siehe Informationen des StMUK: https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/integration

Im Rahmenkonzept hat das StMUK hierzu Details veröffentlicht:

https://www.km.bayern.de/download/4-24-04/Rahmenkonzept_Schulartunabh%C3%A4ngige_Deutschklassen_ab_dem_Schuljahr_2024_2025.pdf

2. Vorgehen in Stadt und Landkreis Landshut

  • Die Schülerinnen und Schüler (SuS) wenden sich an die Pflichtschulen (Sprengel-GS, Sprengel-MS)
  • Die Schulen melden die SuS an das Staatliche Schulamt
  • Die Steuerungsgruppe verteilt die neu hinzugezogenen SuS auf die Standorte in der Stadt und im Landkreis Landshut
  • Die jeweilige Schulaufsicht weist die SuS mit Bescheid an die Erziehungsberechtigten den jeweiligen Schulen zu

Standorte der schulartunabhängigen Deutschklassen 5/6 im Schuljahr 2026/27 sind:

  • St. Nikola Mittelschule Landshut
  • Hans-Carossa-Gymnasium Landshut
  • Staatliche Realschule Vilsbiburg
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Schulsprengel

Die Grund- und Mittelschulen haben jeweils eigene Schulsprengel, die festlegen aus welchem Einzugsgebiet die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.

Den Ihrer Wohnadresse zugehörigen Sprengel können Sie hier ermitteln.

Geben Sie hierzu Ihre Wohnadresse ein und wählen Sie unter „Themen“ den Grund- bzw. Mittelschulsprengel und Schulstandorte der Grund- bzw. Mittelschulen.

Durch Anklicken der mit einem grünen Oval markierten Schule erhalten Sie deren Namen.

 

Schulentwicklung

„…Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und-entwicklung gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben sowie die Leitung, Organisation und Verwaltung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung (eigenverantwortliche Schule).“

(Art. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz)

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