Ukraine

Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine an Schulen in der Stadt und im Landkreis Landshut für Schuljahr 2022/23

 

1. Grundsätzliches

Die Willkommensgruppen werden zu Brückenklassen weiterentwickelt. Bereits im Sj. 2021/22 an Schulen zugeteilte ukr. SuS bis 15 Jahre bleiben an den zugewiesenen Schulen auch im Sj. 22/23. Ausnahmen:

  • SuS älter als 15 Jahre werden an die BS1 verwiesen und von der Regelschule (=Ende der Vollzeitschulpflicht) entlassen.
  • SuS der Jgst. 4 im Sj. 21/22 wurden von der Steuerungsgruppe einer weiterführenden Schule zugeordnet.

Zusammenfassende Informationen des StMUK:

2. Schulpflicht

Alle ukr. SuS, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Bereich Stadt und Landkreis Landshut haben (seit mindestens 3 Monaten), sind ab 13.09.2022 schulpflichtig.

3. Beschulung im Sj. 22/23

  • Grundschule: In der Regel in Regelklassen der Sprengelschule
  • Mittelschule: Im Regelunterricht oder in Brückenklassen

Brückenklassen werden an Gymnasien, Mittelschulen, Realschulen und Wirtschaftsschulen eingerichtet.

Die Steuerungsgruppe teilt die Schülerinnen und Schüler zu, die von der zuständigen Sprengel-Mittelschule registriert werden.

4. Anmeldung / Registrierung von neuen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine

  • Kinder im Grundschulalter melden sich direkt an der Grundschule ihres Wohnortsprengels an.
    => Liste der Grundschulen
    => Sprengelübersicht
  • Jugendliche ab Jgst. 5 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (=Vollzeitschulpflicht), die noch nicht einer Schule zugeteilt sind, registrieren sich bei der zuständigen Mittelschule ihres Wohnortes. Dort füllt die Schule ein Formular aus. Die Jugendlichen werden dann von den zugeteilten Schulen kontaktiert.
    => Formular (Passwortgeschützt)
  • Jugendliche ab 15 Jahre (=Berufsschulpflicht) melden sich an der Berufsschule 1 in Landshut.

Die Zuteilung erfolgt nach Kapazitäten der Schulen und NICHT nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit der Schülerin / des Schülers. Im Mittelpunkt aller Angebote an allen Schulen in Stadt und Landkreis Landshut steht die Förderung im Erlernen der deutschen Sprache.

Allgemeine Fragen können telefonisch unter 0871 408 3814 gestellt werden.