Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar.
Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei.
Ganztagsschule
Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst, an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
a) Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“ bezeichnet,
b) Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet.
Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.
Weitere Informationen:
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule
- .ISB: https://www.ganztag.isb.bayern.de/angebotsformen-des-ganztags-in-bayern/
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht bei Bedarf an Grund- und Förderschulen eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr oder sogar darüber hinaus. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt bei einem freien Träger oder bei der Kommune.
Weitere Informationen:
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule/mittagsbetreuung
- ISB: https://www.ganztag.isb.bayern.de/angebotsformen-des-ganztags-in-bayern/mittagsbetreuung