Aufgaben des Personalrats

Der örtliche Personalrat vertritt die Interessen aller Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten in der Stadt und im Landkreis Landshut gegenüber den Staatlichen Schulämtern.

Zu seinen Aufgaben gehört in erster Linie, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen eingehalten werden.

Der Personalrat nimmt dazu Anregungen und Beschwerden entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hin.

Zu den speziellen Aufgaben der Personalvertretung gehört die Mitbestimmung in vielen persönlichen und sozialen Angelegenheiten, z. B. bei Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen und Ablehnung von Teilzeitanträgen.

Der Personalrat steht allen Kollegen bei allen Fragen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, mit Rat und Tat zur Seite.