Beratungslehrkräfte

Beratungslehrkräfte sind über eine Staatsprüfung für die Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften qualifiziert.

Sie sind in der Regel aber auch aktive Lehrkräfte und verfügen somit über direkte Kontakte zu Schülern, Eltern, Lehrern und Kollegium, zur Schulleitung sowie Schulverwaltung.

Neben ihrer Beratungsqualifikation sind sie daher mit den spezifischen schulischen Belangen vertraut und helfen so, die vielen Möglichkeiten des gegliederten Schulsystems zu nutzen.

Download der Sprechzeiten Sj. 22-23

Ganztagsschule

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar.

Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei.

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Schulentwicklung

„…Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und-entwicklung gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben sowie die Leitung, Organisation und Verwaltung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung (eigenverantwortliche Schule).“

(Art. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz)

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Inklusionsberatung

Die Inklusionsberatungsstelle für alle Grund- und Mittelschulen der Stadt und des Landkreises Landshut wurde am 15.01.2016 offiziell eröffnet.

Die Inklusionsberatungsstelle ist eine offene Beratungsstelle für jedermann und stellt ein Angebot zur Verfügung, das andere Beratungs- und Fördereinrichtungen vor allem im Übergangsbereich ergänzt.

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